Michael Hoffmann

Bausachverständiger
Ihr Experte für Bau, Bausubstanz und Bau- und Sanierungsplanung

Was kostet ein Gutachter / Sachverständiger?

Wie Sie sich Ihren Erstkontaktvorteil sichern können, lesen Sie weiter unten.

Die am häufigsten gestellte Frage bei einem Erstkontakt, die ein Gutachter / Sachverständiger beantworten soll, ist die Frage der Kosten.
 

Was fließt in die Rechnung ein?

 
Ein Gutachter / Sachverständiger rechnet in erster Linie nach Aufwand ab, um der von ihm erwarteten Aufgabe mit der notwendigen Sorgfalt und ohne fehleranfälligem Zeit- oder Preisdruck gerecht zu werden. Die jeweiligen Stundensätze weichen dabei auf Basis von Expertise, Arbeitsauslastung, Betriebskosten u.ä. bei den Gutachtern / Sachverständigen voneinander ab.
Bei der Fragestellung der Kosten für einen Gutachter / Sachverständigen ist es für den Auftraggeber wichtig zu wissen, dass es Faktoren gibt, die der Gutachter / Sachverständige nicht beeinflussen kann, die jedoch Einfluss auf die Kosten für die Leistungen eines Gutachters / Sachverständigen haben.
 
Beginnend bei der Kooperation der Personen oder Firmen, auf die der Gutachter / Sachverständige angewiesen ist, über die Befindlichkeiten oder Gelassenheiten des Auftraggebers, bis zur handwerklichen und fachlichen Kompetenz der Ausführungsfirmen, gibt es nicht kalkulierbare Umstände. Auch sollte ein Auftraggeber nicht die Kompetenz bzw. Expertise eines Gutachters / Sachverständigen überschätzen. Ein Gutachter / Sachverständiger ist ggf. auf Kooperationen mit Laboren, Untersachverständigen, Handwerksfirmen, Messgeräteeinsätze usw. angewiesen. Diese Zusatzleistungen sind bei Bedarf mit dem Auftraggeber im Vorfeld zu besprechen und durch diesen zu beauftragen.
 

Kein Fass ohne Boden

Im Allgemeinen wird durch einen Gutachter / Sachverständigen versucht, bereits in einem Vorgespräch zu erörtern, welchen Umfang der Leistungen ein Auftraggeber beauftragen möchte oder muss.  Ein Vorgespräch kann dabei im Allgemeinen zeitlich zwischen einer oder drei Stunden liegen (zzgl. Fahrtzeiten).
In den meisten Fällen lässt sich ein zeitlicher Aufwand im Zuge einer Auftragserteilung schätzen.  Im diesem Sinne und zu Kontrollzwecken habe ich mir angewöhnt, auch mit Verträgen zu arbeiten, die eine zeitliche Obergrenze aufweisen, die bei Notwendigkeit bzw. Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt erhöht werden kann. So ist für einen Auftraggeber eine Sicherung vorhanden, damit ein erteilter Auftrag ohne Aufwandsabschätzung nicht zu einem Fass ohne Boden wird.
 

Die Leistungspalette

Die Leistungspalette eines Gutachters / Sachverständigen besteht dabei unter anderem aus
  • Hauskaufbegleitungen,
  • Beantwortung von Fragestellungen zu Problemen an einem Bewertungsobjekt (Eigentum oder Mietsache),
  • Baubegleitungen (Fachexperte für den Auftraggeber),
  • schriftliche Ausarbeitungen oder Protokolle zu den zuvor genannten Punkten,
  • Untersuchungen an einem Bewertungsobjekt,
  • Erstellung von Stellungnahmen oder Gutachten,
  • Beweissicherung und -dokumentation,
  • Fachplanungstätigkeiten,
  • Begleitung von Streitschlichtungen oder
  • Mediationen.
 
Gutachter / Sachverständige rechnen dabei im Allgemeinen alle zeitlichen Aufwände ab, die zur Erbringung der beauftragten Leistung aufgewendet werden. Bei diesen Aufwänden handelt es sich um Fahrtzeiten, notwendige oder abgeforderte Korrespondenzen, Aktenstudium, Recherchetätigkeit für Baustoffe und -Produkte, schriftliche Ausarbeitungen  und der Gleichen. Eventuelles Nachschlagen, Nachlesen oder Auffrischen von Fachwissen für eine Leistungserbringung werden im Allgemeinen nicht oder nur begrenzt abgerechnet.
 
Kontaktieren Sie mich gerne bei weiteren Fragen.
 

Mein Angebot für Ihren Erstkontakt

Bei der Beauftragung zu einem kostenpflichtigen Vorgespräch oder einem Ortstermin bei einer Kaufbegleitung bekommen Sie, wenn Sie sich auf diesen Artikel beziehen, 20 % Nachlass auf den vertraglich vereinbarten Stundenverrechnungssatz.

Warten Sie nicht länger. Gewinnen Sie Sicherheit für Ihr Bauprojekt!

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