Michael Hoffmann

Bausachverständiger
Ihr Experte für Bau, Bausubstanz und Bau- und Sanierungsplanung

Was ist der Unterschied zwischen …

…. einem freien Sachverständigen/Gutachter, einem  öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (ö.b.u.v. SV) und einem zertifizierten Sachverständigen?
 

Keine geschützen Begriffe

Was jeder Endverbraucher wissen sollte, bevor er einen Sachverständigen/Gutachter beauftragt ist, dass die Begriffe „Sachverständiger“ oder „Gutachter“ nicht als geschützte Begriffe und somit auch nicht als allgemeine Qualitätsgarantie verstanden werden dürfen.
 
Jede Person, die sich dazu berufen fühlt, eine bestimmte Expertise zu einem bestimmten Gebiet zu besitzen, darf sich „Sachverständiger“ oder „Gutachter“ in dem Gebiet nennen. Z.B. darf und kann sich ein Hobbygärtner Sachverständiger / Gutachter für Gartenbau nennen. Es ist also nicht leicht für den Endkunden/Verbraucher zu erkennen, ob ein mutmaßlicher Sachverständiger auch wirklich für die zu beauftragenden Aufgaben geeignet ist. 
 

Wie erhalten Sie echte Expertise?

Sie als Verbraucher sollten sich daher vor einer Beauftragung genau über die Expertise eines zu beauftragenden Sachverständigen/Gutachters informieren. Hierbei sollten Sie auch prüfen, ob dessen Fachrichtung auch Ihren Fragestellungen entspricht. Idealerweise sollte mindestens eine Grundausbildung vorliegen, die mit ausreichend Berufsjahren untermauert werden kann. Vorzugsweise sollte jedoch geprüft werden, ob der zu beauftragende Sachverständige/Gutachter eine Fachhochschulreife in dem gewünschten Gebiet besitzt. Diese könnten z.B. Handwerksmeister, Bautechniker, Architekten, Ingenieure, Doktoren oder Professoren sein, wenn es um ein bauliches Fachgebiet geht. Es ist aber dringend auch der Hinweis zu geben, das ein Dr.- oder Prof.-Titel nicht fachgebunden ist, so dass hier auch das Fachgebiet der Dissertation in Erfahrung gebracht werden sollte. 
 

Wie sind Zertifizierungen zu verstehen?

Die folgende Stufe einer Expertise kann eine Zertifizierung sein. Wobei eine Zertifizierung nicht gleich einer Zertifizierung ist. Es gibt Zertifizierungen, die sich über ein Zertifikat erklären lassen, welches in einem sehr kurzen Weiterbildungs-Kurs mit und ohne abschliessender Prüfung erworben wurde. Als Gegensatz gibt es eine Zertifizierung durch eine Akkreditierung nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17024 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Diese Akkreditierung wird dann von Zertifizierungsstellen vorgenommen, die wiederum eine gültige Akkreditierung für diese Zertifizierung erhalten haben. 
 
Es benötigt also das Wissen, die Zertifizierungen eines Sachverständigen/Gutachters unterscheiden zu können. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, sollte die Expertise des Sachverständigen/Gutachters auf Basis seiner fachlichen Vorbildung in Erfahrung gebracht werden. (siehe vorheriger Absatz)
 

Und wie ist das bei einem öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter?

Neben einem Sachverständigen / Gutachter, der eine Zertifizierung durch eine Akkreditierung nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17024 erworben hat, ist noch der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Gutachter) für ein bestimmtes Fachgebiet zu nennen. Beide Formen der Sachverständigen-Qualifikationen sind gleichzusetzen, obgleich die öffentliche Bestellung und Vereidigung bei den meisten Verbrauchern bekannter ist, da sie diese mit Gerichts-Sachverständigen/-Gutachtern in Verbindung bringen.
 
Bei beiden Qualifikationsformen wird umfangreich die fachliche Eignung des Fachgebietes festgestellt, sowie die finanzielle und weisungsfreie Unabhängigkeit und persönliche Eignung geprüft. Auch müssen beide ein Neutralitätsgebot abgeben. Des weiteren müssen diese Sachverständigen/Gutachter den Zertifizierung-& Bestellungsorganen jährliche Berichte über Tätigkeiten und Weiterbildungen zukommen lassen, um einen gewünschten hohen Qualitätsstandard in der Expertise dauerhaft sicherzustellen.  
 
Anwälte greifen eher auf ö.b.u.v. Sachverständige / Gutachter zurück, wenn sich kein anderer Sachverständiger / Gutachter ohne ö.B.u.V. im gewünschten Themengebiet etabliert hat, da diese die Arbeit bei Gericht erleichtern.
 
Da eine ö.B.u.V. für einen Sachverständigen / Gutachter auch bedeutet, zu jedem Zeitpunkt Gerichtsaufträge anzunehmen, aber nicht jeder Sachverständige für Gerichte arbeiten möchte, gibt es auch einige freie Sachverständige / Gutachter, die zwar eine Qualifikation und persönliche Eignung aufweisen, um eine ö.B.u.V. zu erhalten oder diese bereits hatten aber nicht mehr möchten, kann auch nicht pauschal gesagt werden, dass ein ö.b.u.v. Sachverständiger / Gutachter elitär ist oder eine höhere und breitere Expertise aufweist, als ein zertifizierter oder freier Sachverständiger / Gutachter.    
 

Mein Tipp

Neben der Prüfung einer fachlichen Expertise, Bestellung und/oder Zertifizierung eines Sachverständigen/Gutachters sollten Sie prüfen, ob dieser eine mindestens 6-monatige Sachverständigen-Qualifizierungsmaßnahme nachweisen kann. Sie haben dann zwar immer noch nicht die Garantie, dass Sie einen „guten“ Sachverständigen / Gutachter beauftragen, aber die Wahrscheinlichkeit ist grösser. Und schauen Sie, wen Sie vor sich haben, da Sie keinen Freund, Verkäufer oder Seelsorger suchen, sondern einen Fachexperten für Ihr zu lösendes Problem. Ihr persönlicher Eindruck ist immer der erste wichtige Baustein bei einer wichtigen, vertrauensvollen Geschäftsbeziehung. 
 

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